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Jede*r gesetzlich Krankenversicherte kann sich bezüglich einer Terminvereinbarung bei mir während meiner telefonischen Sprechzeiten melden. Eine Überweisung vom Kinderarzt ist nicht notwendig. Bei Kindern unter 15 Jahren ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten notwendig.

Sprechstunde

Sind Sie sich nicht ganz sicher, ob Ihr Kind wirklich eine Psychotherapie benötigt oder ob es sich vielleicht um eine schwierige Phase handelt, welche ohne Psychotherapie überwunden werden kann? Diese Frage oder Ähnliche kläre ich gerne mit Ihnen während einer terminlich vereinbarten Sprechstunde. Der erste persönliche Kontakt in meiner Praxis findet immer in Form einer Sprechstunde statt.

Probatorik

Zeigt sich während der Sprechstunde, dass weitere Termine in Form einer Diagnostik sinnvoll erscheinen, findet die Probatorik („Probestunden“) statt. Diese ersten Stunden dienen dem weiteren Kennenlernen und der differenzierten Abklärung, welche Schwierigkeiten konkret vorliegen und wie sie behandelt werden können. Erst hiernach beginnt bei Bedarf und mit Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie des*der Patient*in die eigentliche Psychotherapie. 

 

Psychotherapie

Die Länge einer Psychotherapie richtet sich nach dem Bedarf der Patient*innen und ist beendet sobald die Therapieziele erreicht wurden. Genauere Angaben zur Therapieform finden sich unter Psychotherapie.

Akuttherapie

Eine Akuttherapie beinhaltet 12 Therapiestunden, welche schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand beantragt werden können. Eine Akuttherapie ist anzuraten, wenn:

  • eine psychische Stabilisierung in akuten Krisen notwendig ist. ​

Es können während dieser Therapie weitere psychische Belastungen oder Schwierigkeiten auftreten. In diesem Fall werden wir eine Anschlusstherapie gemeinsam planen.

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